Elternbeirat
Allgemein
Als Partner der Erziehung und Bildung nehmen die Eltern eine zentrale Rolle im System Schule ein. Das Hessische Schulgesetz sieht daher die Mitbestimmung der Eltern in der Schule vor.
„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen…“ Verfassung des Landes Hessen, Artikel 56 (6)
An der Heinrich-Seliger Schule gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv am schulischen Leben zu beteiligen und es dadurch positiv mit zu gestalten. Eine davon ist die Mitwirkung im Schulelternbeirat.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat („SEB“) ist ein autonomes Gremium, der keiner Weisung der Schule oder von Schulaufsichtsbehörden unterliegt und seine Rechte und Pflichten ihm Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen wahrnehmt. Er setzt sich aus den von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräten sowie deren Stellvertretern zusammen. Aus seiner Mitte wird ein(e) Vorsitzende(r) und ein(e) Stellvertreter(in) gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Im Schuljahr 2009/2010 wurden folgende Elternvertreter gewählt:
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Vorsitzende Stellvertretender Vorsitzender |
Natalie Schroeren Alexander Popp |
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Vorklasse |
Heinz Herchenröther |
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1a |
Alexander Popp |
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Mathias Freund |
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1b |
Petra Borowski |
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Andrea Pfändler |
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1c |
Martina Möller |
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Philipp Engel |
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1d |
Claudia Landmann |
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Christian Irle |
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2a |
Carsten Vogel |
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Katrin Staps |
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2b |
Christine Redlingshöfer |
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Monika Hornbach |
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2c |
Axel Storm |
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Naomi Naegele-Arning |
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2d |
Ivonne Ahlf |
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Sophie von Ilberg |
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3a |
Susanne Golenia |
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Andrea Vater |
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3b |
Susanne Rosenfeld |
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Natalie Schroeren |
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3c |
Astrid Iannotti |
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Anja Kallabis-von Salzen |
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3d |
Tanja Pohl |
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Roland Feltrini |
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4a |
Susanne Zahrt |
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Daniela Schulz |
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4b |
Barbara Borchert |
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Anette Appel |
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4c |
Bettina Behler |
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Sabine Freund |
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4d |
Heike Schwerdtfeger |
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Meike Helberger |
Zu den wesentlichen Aufgaben des SEB gehört:
· Die Interessen der Eltern aller Schüler zu vertreten
· Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
· Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
· Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
· Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern.
Zu den Sitzungen des SEB werden deshalb die Schulleitung, ggf. Vertreter ausländischer Schüler, die Schulkonferenz und das Lehrerkollegium eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der SEB formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, die in Kapitel 8 („Eltern“), §§ 106-113 des Hessischen Schulgesetzes geregelt sind (www.hessen.de).
Dem Elternbeirat geht es - kurz gesagt - darum, Schule und Elternhaus bei der Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Dabei wird von allen Beteiligten viel Wert auf die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Kooperation gelegt. Entscheidend ist dabei, dass die engagierten Eltern nicht nur die Individualinteressen ihrer Kinder vertreten, sondern sich für die allgemeinen Belange der Schule mitverantwortlich fühlen, sich entsprechend informieren und so gezielt mitwirken können.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Elternarbeit finden sich auf der Homepage des Frankfurter Stadtelternbeirats www.steb-ffm.de, des Landeselternbeirats www.leb-hessen.de sowie auf www.kultusministerium.hessen.de.
Klassenelternbeirat
Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends der jeweiligen Klasse einen Beirat/eine Beirätin und einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin für zwei Jahre. Wahlberechtig ist stets nur ein Elternteil eines jeden Kindes. Klassenelternbeiräte sind primäre Ansprechpartner für die Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Sie vermitteln und sorgen dafür, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Sie laden zu Elternabenden ein und führen diese durch.
Schulkonferenz
Einige Elternvertreter sind auch Mitglieder der Schulkonferenz, ein weiteres wichtiges Entscheidungsgremium neben Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat, da zu gleichen Teilen Lehrer wie Eltern vertreten sind und über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule entschieden wird (siehe §§ 128 – 132 Hessisches Schulgesetz).
An unserer Schule bilden derzeit 5 von der Gesamtkonferenz gewählte Lehrer/-innen und 5 vom Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern gewählte Elternvertreter die Schulkonferenz, deren Vorsitz Fr. Völker als Rektorin obliegt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.