Elternbeirat

Allgemein

Als Partner der Erziehung und Bildung nehmen die Eltern eine zentrale Rolle im System Schule ein. Das Hessische Schulgesetz sieht daher die Mitbestimmung der Eltern in der Schule vor.

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen…“  Verfassung des Landes Hessen, Artikel 56 (6)

An der Heinrich-Seliger Schule gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv am schulischen Leben zu beteiligen und es dadurch positiv mit zu gestalten. Eine davon ist die Mitwirkung im Schulelternbeirat.

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat („SEB“) ist ein autonomes Gremium, der keiner Weisung der Schule oder von Schulaufsichtsbehörden unterliegt und seine Rechte und Pflichten ihm Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen wahrnehmt.  Er setzt sich aus den von den Klassenelternschaften gewählten  Klassenelternbeiräten sowie deren Stellvertretern zusammen. Aus seiner Mitte wird ein(e) Vorsitzende(r)  und ein(e) Stellvertreter(in) gewählt.  Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Im Schuljahr 2009/2010 wurden folgende Elternvertreter gewählt:

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Natalie Schroeren

Alexander Popp

 

 

Vorklasse

Heinz Herchenröther

 

 

1a

Alexander Popp

 

Mathias Freund

 

 

1b

Petra Borowski

 

Andrea Pfändler

 

 

1c

Martina Möller

 

Philipp Engel

 

 

1d

Claudia Landmann

 

Christian Irle

 

 

2a

Carsten Vogel

 

Katrin Staps

 

 

2b

Christine Redlingshöfer

 

Monika Hornbach

 

 

2c

Axel Storm

 

Naomi Naegele-Arning

 

 

2d

Ivonne Ahlf

 

Sophie von Ilberg

 

 

3a

Susanne Golenia

 

Andrea Vater

 

 

3b

Susanne Rosenfeld

 

Natalie Schroeren

 

 

3c

Astrid Iannotti

 

Anja Kallabis-von Salzen

 

 

3d

Tanja Pohl

 

Roland Feltrini

 

 

4a

Susanne Zahrt

 

Daniela Schulz

 

 

4b

Barbara Borchert

 

Anette Appel

 

 

4c

Bettina Behler

 

Sabine Freund

 

 

4d

Heike Schwerdtfeger

 

Meike Helberger

Zu den wesentlichen Aufgaben des SEB gehört:

·         Die Interessen der Eltern aller Schüler zu vertreten

·         Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern

·         Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen

·         Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

·         Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern.

Zu den Sitzungen des SEB werden deshalb die Schulleitung, ggf. Vertreter ausländischer Schüler, die Schulkonferenz und das Lehrerkollegium eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der SEB formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, die in Kapitel 8 („Eltern“), §§ 106-113 des Hessischen Schulgesetzes  geregelt sind (www.hessen.de).

Dem Elternbeirat geht es -  kurz gesagt - darum, Schule und Elternhaus bei der Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Dabei wird von allen Beteiligten viel Wert auf die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Kooperation gelegt. Entscheidend ist dabei, dass die engagierten Eltern nicht nur die Individualinteressen ihrer Kinder vertreten, sondern sich für die allgemeinen Belange der Schule mitverantwortlich fühlen, sich entsprechend informieren und so gezielt mitwirken können.

Weiterführende  Informationen rund um das Thema Elternarbeit finden sich auf der Homepage des Frankfurter Stadtelternbeirats www.steb-ffm.de, des  Landeselternbeirats www.leb-hessen.de sowie auf www.kultusministerium.hessen.de.

 

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends der jeweiligen Klasse einen Beirat/eine Beirätin und einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin für zwei Jahre. Wahlberechtig ist stets nur ein Elternteil eines jeden Kindes. Klassenelternbeiräte sind  primäre Ansprechpartner  für die Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Sie vermitteln und sorgen dafür, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Sie laden zu Elternabenden ein und führen diese durch.

Schulkonferenz

Einige Elternvertreter sind auch Mitglieder der Schulkonferenz, ein weiteres wichtiges Entscheidungsgremium neben Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat, da zu gleichen Teilen Lehrer wie Eltern vertreten sind und über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule entschieden wird (siehe §§ 128 – 132 Hessisches Schulgesetz).

An unserer Schule bilden derzeit 5 von der Gesamtkonferenz gewählte Lehrer/-innen und 5 vom Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern gewählte Elternvertreter die Schulkonferenz, deren Vorsitz Fr. Völker als Rektorin obliegt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.